Quaterie int Treppenhus
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, heißt es bei Schiller. – Und besonders die Bewohner des Mietshauses, die das zweifelhafte Vergnügen haben, in direkter Nähe zu Frau Meta Boldt zu wohnen, können den Wahrheitsgehalt dieses Satzes bestätigen. Denn Meta Boldt „wacht“ gewissermaßen über das Treppenhaus; sie meint es besonders gut mit ihren Mitbewohnern und lässt sich deshalb nichts entgehen. So bleibt ihr auch nicht lange verborgen, dass Frau Knoop, die Nachbarin in der zweiten Etage, ein Zimmer untervermietet hat, was laut Mietvertrag strengstens verboten ist. Da muss man doch schleunigst den Hauswirt benachrichtigen und den anderen Nachbarn, den Steuerinspektor a. D. Brummer, den die laute Musik, die aus dem Zimmer der Untermieterin tönt, doch wirklich in der wohlverdienten Ruhestand stören muss. Meta Boldt erreicht zwar zunächst, dass Hauswirt und Nachbar sich empören und Frau Knoop in ihre Schranken weisen wollen, doch die junge Untermieterin verdreht den älteren Herren gewaltig den Kopf und nimmt Ihnen so allen Wind aus den Segeln. Ihr allerdings verdreht der junge Mann den Kopf, der- auch gegen das strenge Verbot im leeren Zimmer bei dem Herrn Steuerinspektor a.D. Brummer eingezogen ist. So werden alle Karten neu gemischt: Die Untermieterin bekommt den Untermieter, Frau Knoop bekommt den Herrn Brummer und Frau Boldt, die das alles empörend findet, bekommt gehörig ihr Fett weg.
Bestellnummer:
W 15
Autor:
Exler, Jens/Homann, Hermann
Komponist:
Uebersetzer:
Homann, Hermann
Bearbeiter:
Originaltitel:
Sluderkraam in\'t Treppenhuus
Genre:
Komödie
Bühnenbilder:
01
Damen:
03
Herren:
04
Urauffuehrung:
Weitere Genre:
Reihe:
Westfälische Stücke
Sonstiges:
Komödie in vier Akten

 Zurück